§1 Geltungsbereich
(1) Sofern Sie (nachfolgend “Kund*in” genannt) Leistungen von Waumühle Wildeshausen (vertreten durch Rieke Lüdeke) in Anspruch nehmen, wird die jeweils vor Inanspruchnahme geltende Fassung der AGB vereinbart.
(2) Die Inanspruchnahme der Angebote ohne vorherige Anerkennung der AGB wird nicht gestattet.
(3) Abweichende Bedingungen des/der Kund*in werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(4) Alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Das Angebot umfasst die Teilnahme, Erbringung und Durchführung von
Hundetraining, Beratung, Seminaren, Veranstaltungen und Aktivitäten für Halter*innen und Hund. Die Erbringung der Leistung erfolgt gemäß Buchung, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus den gebuchten Angeboten sowie individuell vereinbarten Absprachen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, wird nicht die Erbringung eines Werks geschuldet. Dem/der Kund*in ist bewusst, dass ein Erfolg nicht geschuldet wird. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(3) Der/die Kund*in ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Es sind die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich zu erbringen.
(4) Vor Vertragsbeginn besteht die Möglichkeit sich kostenlos zu den angebotenen Leistungen beraten zu lassen.
§3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Leistungen auf den Webseiten von Waumühle Wildeshausen, in Broschüren, Werbeanzeigen oder vergleichbaren Darstellungen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Eine Anmeldung zu den angebotenen Leistungen kann persönlich, schriftlich, oder fernmündlich erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der/die Kund*in eine Anmeldebestätigung zum Zwecke des Vertragsschlusses. Die Anmeldung ist verbindlich.
§4 Leistungserbringung und Kosten
(1) Die Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem/der Kund*in festgelegten Zeitpunkten. Die vereinbarten Dienstleistungen werden gemäß Vertrag mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt.
(2) Kosten können grundsätzlich den veröffentlichten Angeboten entnommen werden oder im Vorfeld erfragt werden.
(3) Der/die Kund*in ist bis auf anderslautende Vereinbarung vorleistungspflichtig. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
(4) Fristen für die Leistungserbringung durch Waumühle Wildeshausen beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(5) Ist der/die Kund*in mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Waumühle Wildeshausen sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(6) Ist der/die Kundin im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Waumühle Wildeshausen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Es wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig ist, als Schadensersatz geltend gemacht. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag durch Waumühle Wildeshausen
Wir behalten uns vor:
(1) Leistungen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Etwaig bezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle vollständig rückerstattet oder es wird ein neuer Termin vereinbart.
(2) Vom Vertrag zurückzutreten, wenn der/die Kund*in sich vertragswidrig verhält oder das Ziel der Ausbildung oder andere Kund*innen und deren Hund/e gefährdet. Die vereinbarten Leistungen müssen in einem solchen Fall vollständig bezahlt werden.
(3) Leistungen ausfallen zu lassen, wenn die Durchführung durch Verhinderung (z.B. Krankheit) oder unerwartete Vorkommnisse (z.B. Wetterverhältnisse) gemäß Einschätzung von Waumühle Wildeshausen nicht gewährleistet werden kann oder als unzumutbar eingestuft wird. In diesem Fall wird vorrangig ein neuer Termin vereinbart. Eine Rückerstattung erfolgt nur nach Absprache in Einzelfällen.
(4) bei ausbleibender Pünktlichkeit des/der Kund*in eine Teilnahme zu untersagen. Dieses gilt für Veranstaltungen bei denen die theoretische Grundlagenvermittlung elementarer Bestandteil der Veranstaltung ist. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt in diesem Fall nicht.
(5) Der/die Kund*in hat in den unter Absatz 1-4 genannten Fällen keinerlei Ansprüche auf die Rückzahlung von Kosten die über die eventuell geleisteten Teilnahmegebühren hinausgehen. Insbesondere besteht keine Haftung für Aufwendungen, die der/die Kund*in in Erwartung der Leistung gemacht hat (z.B. für Fahrt- und Übernachtungskosten).
§ 6 Rücktritt vom Vertrag durch Kund*in
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag oder in der Rechnung festgehaltenen Laufzeit fest geschlossen. Vorzeitige/ freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
(3) Im Fall der vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. Andernfalls obliegt dem/der Kund*in die Nachweispflicht, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Eine gebuchte Einzel- oder Gruppenstunde kann bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt werden. Sollten in Vorbereitung bereits eindeutig zurechenbare Aufwendungen entstanden sein, können diese dennoch in Rechnung gestellt werden. Im Falle einer Absage von weniger als 48 Stunden vor dem Termin kann dem/der Kund*in der volle Preis in Rechnung gestellt werden. Die Stornierungsgebühren können entfallen, wenn ein adäquater Ersatz gestellt werden kann.
§ 7 Verpflichtungen des/der Kund*in
(1) Jede*r Kund*in ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs-/Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen des verantwortlichen Personals Folge zu leisten.
(2) Der/die Kund*in versichert, dass der teilnehmende Hund behördlich angemeldet, altersangemessen geimpft (Grundimmunisierung) und haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen sind Impfpass, die behördliche Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
(3) Der/die Kund*in ist dazu verpflichtet, vor Kurs-/ Veranstaltungsbeginn über Läufigkeit und/oder etwaige Auffälligkeiten bei Gesundheit (z.B. Erkrankungen, Parasitenbefall etc.) und Verhalten des Hundes (z.B. übermäßige Aggression) zu informieren. Eine Teilnahme erfolgt ausschließlich in Absprache mit einer entscheidungsbefugten Person von Waumühle Wildeshausen.
(4) Anordnungen zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) sind Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des/der Kund*in behält sich der/die Trainer*in vor, das Training/die Beratung abzubrechen. Die Gebühren sind trotzdem in vollem Ausmaß geltend.
(5) Kinder unter 18 Jahren stehen unter der Haft – und Aufsichtspflicht Ihrer Eltern und dürfen nicht allein anwesend sein. Mindestens eine erziehungsberechtigte Person muss das Kind begleiten und auch während der gesamten Erbringung der Leistung anwesend sein.
(6) Beanstandungen sind sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruches sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
(1) Waumühle Wildeshausen haftet nur für Schäden, die durch Vertreter*innen von Waumühle Wildeshausen vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt werden.
(2) Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt.
(3) Es wird keine Haftung übernommen für Schäden, die von Dritten und deren Tieren verursacht werden.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Jegliche Nutzung und Weitergabe von Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken und sonstigen von Waumühle Wildeshausen erstellten Materialien ist ohne Zustimmung durch eine entscheidungsbefugte Person von Waumühle Wildeshausen nicht gestattet.
(2) Die Verletzung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.
(3) Der/ die Kund*in erklärt die ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/-Fotoaufnahmen von sich und seinem/ihrem Tier, welche während einer Leistungserbringung erstellt wurde. Andernfalls ist ein schriftlicher Widerspruch notwendig. Auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung wird verzichtet.
(4) Film/-Fotoaufnahmen durch Kund*innen während einer Leistungserbringung sind ausdrücklich nicht gestattet.
§ 10 Unwirksamkeit, Ansprüche und Vorbehalt
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur Waumühle Wildeshausen vorbehalten.
(2) Ansprüche gegen Waumühle Wildeshausen verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.
§ 11 Gerichtsstand
Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht / Landgericht geltend zu machen.